Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Die Wartungsarbeiten werden an Werktagen zwischen 05.00 - 21.00 Uhr ausgeführt.
2. Der Auftrag kann gegenseitig mit einer Kündigungsfrist von zwei Monate auf Ende eines Monats gekündigt werden.
3. Vertragsdauer 1 Jahr. Die Kalkulation basiert auf den gesamten Jahreskosten geteilt durch 12 Monate. So ergibt sich die Monatspauschale. Die Kündigung erfolgt unter Berücksichtigung gegenseitig fälligen Nachzahlungen/ Auszahlungen für die im Voraus geleistete/ nicht geleistete Arbeiten.
4. In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Unruhen, Epidemien, Streiks, Erdbeben, etc.) kann die MEBO-SERVICE AG die Wartung, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, gegen entsprechende Herabsetzung der Taxe, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.
5. Die vereinbarte Taxe versteht sich unter Voraussetzung der bei Vertragsunterzeichnung geltenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen. Bei Änderung dieser kann die MEBO-SERVICE AG entsprechende Anpassungen der Taxe vornehmen ohne den Vertrag ändern zu müssen.
6. Die obligatorische Haftpflichtversicherung der MEBO-SERVICE AG haftet für Schäden, welche aus nicht vertragsgemässer Wartung des Objektes entstehen, für Personen und Sachen zusammen, bis max. CHF 10'000'000.- Schäden oder Unfälle, welche der Hauseigentümerhaftpflichtversicherung unterstehen, sind durch die Versicherung der MEBO-SERVICE AG nicht gedeckt. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, welche aus nicht oder spät erfolgter Schneeräumung oder aus Eisbildung entstanden sind.
7. Sämtliche die Hauswartung betreffende Weisungen des Auftraggebers sollen der Geschäftsleitung der MEBO-SERVICE AG direkt mitgeteilt werden. Andernfalls lehnt diese jede Haftung für deren Einhaltung ab.
8. Bei Streitigkeiten kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand gilt Chur.
Chur, 1. Januar 2017